#Landesverrat
Warum Heiko Maas zurücktreten müsste

Mit der Einmischung in die Ermittlungen von Generalbundesanwalt Harald Range hat Heiko Maas das Grundprinzip der Autonomie von Politik und Recht verletzt.

Heiko Maas

Foto: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Von Florian Sander

Demokratische Rechtsstaatlichkeit wird im soziologischen Sinne charakterisiert durch die Aufrechterhaltung einer funktional differenzierten Gesellschaftsstruktur. Die beiden gesellschaftlichen Funktionssysteme Politik und Recht sind demnach „operativ geschlossen“, d. h.: Geschützt vor direkten Eingriffen und Interventionsversuchen durch das jeweils andere System. Die Instanz, die dies gewährleistet, ist die Verfassung als strukturelle Kopplung beider Systeme, über die beide ihre eigenen Grenzen erkennen können. Beobachtet die Politik die Verfassung, so weiß sie, wie weit sie gehen darf und wie weit nicht. In Deutschland schützt das Grundgesetz die Autonomie der beiden Systeme, wodurch eine Politisierung des Rechts verhindert werden soll.

Soweit der Idealzustand. Vor einigen Tagen wurde dieses Grundprinzip schwerwiegend verletzt und mit Füßen getreten. Und dies weder durch den vielgescholtenen Verfassungsschutz noch durch den Generalbundesanwalt, sondern durch den Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) persönlich.

Was war geschehen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte im Falle einer aus seiner Sicht widerrechtlichen Veröffentlichung interner Dokumente Strafanzeige gestellt, welcher sich dann der Generalbundesanwalt (GBA) Harald Range angenommen hatte. Weder am ersten noch am zweiten Schritt ist auch nur ansatzweise irgendetwas zu beanstanden: Jeder in Deutschland kann, sofern es nicht der Verleumdung anderer dient, Strafanzeige gegen andere stellen, sobald er oder sie es für geboten hält. Dieses Recht schließt selbstverständlich auch deutsche Behörden ein. Im Anschluss daran ist es dann die dienstliche Pflicht von Staatsanwaltschaften, Ermittlungen aufzunehmen, wie der GBA es daraufhin getan hat.

In der Öffentlichkeit aber war das Geschrei auch hier schon groß: Ein „Einschüchterungsversuch“ sei dies gewesen, ein „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Einer der Blogger von „Netzpolitik“ – welche nun übrigens in einer bemerkenswerten, aber öffentlich noch kaum diskutierten Weise alle zu „Journalisten“ geadelt wurden – erklärte einige Tage später vor laufender Kamera allen Ernstes, er habe ja gar nicht gewusst, dass es den Straftatbestand des Landesverrats überhaupt (noch) gäbe. Abseits davon, dass man hier gerne das alte Credo des „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ entgegenhalten würde, so fragt man sich, ob dies allen Ernstes die „Journalistengeneration“ von morgen sein soll: Menschen, die mal eben interne Dokumente in die Öffentlichkeit bringen, es davor aber nicht einmal für angebracht halten, einmal durch das Strafgesetzbuch zu blättern. Das soll nun die „vierte Gewalt“ der Zukunft sein?

Doch wie auch immer: Die Tatsache, dass bis hierhin ein völlig normaler rechtsstaatlicher Prozess lief, wurde im Zuge der allgemeinen Empörung gründlich ignoriert. Es folgte nun ein Schritt der juristischen Sorgfalt seitens des GBA: Ein externes, unabhängiges Gutachten wurde in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob die preisgegebenen Interna die Kriterien eines „Staatsgeheimnisses“ erfüllen oder nicht, wie sie der Landesverrats-Paragraf des StGB vorsieht. Hierauf folgte nun das erste nicht-rechtsstaatliche Handeln des ganzen Vorgangs: Justizminister Maas intervenierte und ordnete die Rücknahme des Gutachten-Auftrages an, da dieses in eine Richtung zu gehen drohte, die der politischen Linie des Ministers und seiner Partei zuwider lief, da es die Einordnung der preisgegebenen Informationen als „Staatsgeheimnis“ und dadurch das BfV und die Bundesanwaltschaft in ihrer Einschätzung bestätigte.

Hier trat nun das ein, was, soziologisch gesprochen, als funktionale Entdifferenzierung identifizierbar ist: Das politische System interveniert ins Rechtssystem, greift in die eigentlich unabhängige Justiz ein, um strafrechtliche Ermittlungen in einer politisch erwünschten Weise zu beeinflussen und zu Ergebnissen zu führen, die die Politik vor unbequemen Vorwürfen zu schützen vermag. Wohl auch eine Aktion, um Maas eine weitere Verfestigung des Umfaller-Images zu ersparen, welches ihm seit seiner Zustimmung zur Vorratsdatenspeicherung anhaftete.

Ein Vorgang, der jedoch letztendlich nicht anders bezeichnet werden kann als die Aktion einer Bananenrepublik-Regierung, die nach Belieben das Recht ihren politischen Wünschen anpasst, wie es ihr gerade gefällt. Auch das in diesen Tagen zuweilen gehörte Argument, die Staatsanwaltschaften – also auch der GBA als formaler Untergebener des Bundesjustizministers – seien ja kein Teil der Judikative, weswegen das Prinzip der Gewaltenteilung hier nicht greife, läuft ins Leere: Allein das rechtfertigt noch lange keine politische Einflussnahme auf strafrechtliche Ermittlungen! Nicht im Ansatz. Weder in diesem Fall noch in irgendeinem anderen. Wer dies ignoriert oder zu beschönigen versucht, hat das Grundgerüst des deutschen Rechtsstaates nicht verstanden.

GBA Range wiederum tat in dieser Situation das einzig richtige und informierte die Öffentlichkeit vom Handeln und von der Einmischung des Ministers. Ein mutiger Akt, im Zuge dessen ihm klar gewesen sein musste, dass er damit sein Amt mindestens aufs Spiel setzte. Der ja schon vorher autokratisch agierende Minister wiederum blieb sich dann auch selber treu und versetzte Range umgehend in den Ruhestand.

Letztlich ist dieser nur als skandalös zu bezeichnende Vorgang – und dies bezieht sich primär auf die Anordnung der Rücknahme des Gutachten-Auftrages – Grund genug, den sofortigen Rücktritt des Ministers Maas zu verlangen, welcher dadurch als Bundesjustizminister schlicht untragbar geworden ist. Die öffentliche Empörung hält sich dennoch in Grenzen. Der Grund dafür ist klar: Der Tenor des politischen Mainstreams geht in eine Richtung, die das autokratische Handeln von Maas für begrüßenswert hält. Das macht es jedoch nicht rechtsstaatlicher, denn: Nicht die Mehrheit bestimmt, was rechtsstaatlich ist, sondern das Gesetz.

Der Nachfolger Ranges befindet sich in einer schwierigen Position: Einerseits muss er jetzt Loyalität gegenüber einem fehlgeleiteten Minister beweisen, andererseits kann er schwerlich die bisherigen Ermittlungsergebnisse in einem (politischen) Handstreich einfach zurücknehmen, wenn er den Rechtsstaat nicht noch weiter beschädigen will als er ohnehin schon ist. Weitere Entwicklungen hierbei bleiben abzuwarten.

Es täte der bundesdeutschen Debatte um den Auslöser des Ganzen, nämlich der Frage nach dem Ausbau der Internet-Überwachung seitens des Verfassungsschutzes, jedoch gut, sich bewusst zu machen, dass nationale Souveränität ihren Preis hat. Die deutsche Bevölkerung lehnt die Überwachung durch den Geheimdienst einer fremden Macht, in diesem Falle der USA, mehrheitlich ab. Dies ist nachvollziehbar, mündet aber im Zuge der Veröffentlichung der NSA-Praxis nun zunehmend darin, dass die NSA etwa dem Bundesnachrichtendienst (BND) Informationen vorenthält, was aus ihrer Sicht nur konsequent und ebenso nachvollziehbar ist, da von einem vertraulichen Umgang damit nun nicht mehr ausgegangen werden kann. Logische Folge dessen ist, dass BfV und BND nun den Schritt tun, der eigentlich schon seit langem geboten ist, um sich von den US-Nachrichtendiensten zu emanzipieren: Nämlich ihre eigenen Strukturen der Informationsgewinnung auszubauen. Ein Schritt, dem letztlich auch die Einführung der Vorratsdatenspeicherung entsprungen ist.

Es ist und bleibt ein mehr als naiver, aber leider weit verbreiteter Irrglaube zu meinen, nachrichtendienstliche Aufklärung könne im Jahre 2015 erfolgen, ohne diese den Kommunikationsstrukturen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Wer meint, die Bundesrepublik Deutschland könne nachrichtendienstlich souverän werden, aber gleichzeitig untätig dabei zusehen, wie Kriminelle und politische Extremisten sich zunehmend über das Internet organisieren und ihre Aktionen vorbereiten, hat die Anforderungen an moderne staatliche Strukturen und die damit zwingend einhergehende moderne Sicherheitsarchitektur nicht verstanden. Es wird höchste Zeit, diesem Irrglauben entgegenzuwirken – und abseits all der „Netzpolitiker“, Bürgerrechtler, „Internet-Aktivisten“ etc. auch mal denjenigen zuzuhören, die sich tagtäglich mit der Frage befassen, wie wir auch morgen noch sicher leben können. Organisierte Kriminalität und Terrorismus lassen sich für gewöhnlich nämlich eher selten mit Zeitungs- oder Blogartikeln bekämpfen.

Artikelbild: Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Print Friendly, PDF & Email
Filed in: Diskurse Tags: , , , ,

Ähnliche Artikel:

<span style='font-size:16px;letter-spacing:1px;text-transform:none;color:#555;'>Zuwendungen für Asylanten</span><br/>“Zumutung für die Steuerzahler” Zuwendungen für Asylanten
“Zumutung für die Steuerzahler”
<span style='font-size:16px;letter-spacing:1px;text-transform:none;color:#555;'>#Landesverrat</span><br/>Die Affäre Netzpolitik.org #Landesverrat
Die Affäre Netzpolitik.org
<span style='font-size:16px;letter-spacing:1px;text-transform:none;color:#555;'>Whistleblower</span><br/>Staatsfeinde der Postdemokratie Whistleblower
Staatsfeinde der Postdemokratie

16 Kommentare zu "#Landesverrat
Warum Heiko Maas zurücktreten müsste"

  1. Oliver Osranek sagt:

    Sehr geehrter Herr Sander, hier ein Zitat aus Ihrem Beitrag:
    “…Organisierte Kriminalität und Terrorismus lassen sich für gewöhnlich nämlich eher selten mit Zeitungs- oder Blogartikeln bekämpfen….”
    Ich gebe iHnen Recht, das man die Strukturen unseres Rechtsstaates aufrecht halten muss. Und hier ist ein schönes Beispiel dass dies eben nicht geschieht. Das ist aber im Grunde schon seit Jahrhunderten bekannt, das Theorie und Praxis niemals übereinstimmen.
    Abgeshen davon finde ich das im Zitat genannte Schlusswort von Ihnen vollkommener Nonsens!
    Denn es trifft auf alles zu, das es sich mit Bolggen und Artikeln nicht bekämpfen lässt.
    Des weiteren finde ich die Begrüdung vollkommen absurd, wegen organisiertem Verbrechen und Terrorismus die Gründung einer illegalen Hacker Einheit zu erklären.
    Beides gab es schon lange vor dem Internet. UNd alle Dinge die man eingerichtet hat (ebenfalls im Geheimen mit auch illegalen Mitteln) haben nichts daran geändet, das es beides noch heut gibt!
    Das was sie da aufzählen sind zwei der sieben Apokalypzischen Reiter ds Internets. Dazu empfehle ich Ihnen das Buch “Cypherpunks”.
    Ja, die Handlung des Hern Minister Haas gehört nun genauso in Frage gestellt und überprüft wie das, was da im Geheimen geschehen ist.
    Ich bin einer der Letzten der glaubt, dass man Frieden mit Liebe, passiven Wiederstand und Freundlchkeit erreicht. Es gibt nun mal Menschen die weder Gesetzt und Ordnung, noch Moral aufhält Dinge zu tun die sich keiner vorstellen kann. Solche Menschen halten Sie aber nicht damit auf, dass sie das Internet belauschen, sich in Server hacken und Daten klauen.

  2. Robert Schreiner sagt:

    Zitat:
    Staatsanwältinnen und Staatsanwälte genießen diese Unabhängigkeit nach dem Willen des Grundgesetzes nicht. Sie sind – entgegen weitverbreiteter Meinung – Teil der Exekutive und unterliegen der Weisungsbefugnis der jeweiligen Justizminister. Dies ist in den Paragraphen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes ausdrücklich geregelt.

    Danach haben die Beamten der Staatsanwaltschaft den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen, und der Bundesminister der Justiz hat hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte das Recht der Aufsicht und Leitung. Sein Weisungsrecht ist umfassend und unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem Weisungsrecht anderer Behördenleiter gegenüber ihren Mitarbeitern. Demnach können die Weisungen allgemeiner Art sein oder einen Einzelfall betreffen. Sie können sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Sachbehandlung zum Gegenstand haben. Sie können demnach auch Einzelheiten eines Ermittlungsverfahrens betreffen – wie zum Beispiel die Weisung, einen erteilten Gutachtenauftrag zu stoppen.

    Bei dieser Rechtslage ist der Vorwurf des Herrn Range, die (angebliche) Weisung des Justizministers, das Gutachten zu stoppen, sei ein “unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz”, starker Tobak.

    http://www.heise.de/tp/artikel/45/45649/1.html

  3. Ute Plass sagt:

    @Robert Schreiner – Danke für den Link zum Artikel von Wolfgang Neskovic,
    der auch das Wissen des Autors dieses Beitrages über verfassungsrechtlich relevante Aspekte hinsichtlich des Vorgangs um netzpolitik.org erweitern dürfte.
    Wenn es stimmt, dass es “keine Unabhängigkeit der Institution Justiz”, gibt,
    sondern nur Richterinnen und Richter Unabhängigkeit genießen, dann kann Florian Sander seinen erhobenen Zeigefinger, mit denen er die Unwissenden glaubt belehren zu müssen, wieder runternehmen.

    Seinem Plädoyer für die nachrichtendienstlich souveräne Bundesrepublik Deutschland mag ich nicht folgen und plädiere eher für die Abschaffung von Geheimdiensten, die letztlich Herrschaftsinstrumente für Herrschende
    sind. Deren geheime Umtriebe dienen ganz sicherlich nicht dem Wohle aller Menschen, auch wenn Herr Sander meint, es ginge dabei um ” Anforderungen an moderne staatliche Strukturen und die damit zwingend einhergehende moderne Sicherheitsarchitektur.”

    Solche ‘ Anforderungen und moderne Sicherheitsarchitektur ‘ bedarf eines offenen und öffentlichen Diskurses mit uns “mündigen Bürgerinnen” !

    • Wenn man ihrer Argumentation konsequent folgt, Frau Plass, dann müssten Politiker der Exekutive demnächst auch Einfluss etwa auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen z. B. in Korruptionsverfahren nehmen können. Wenn dann ein Staatsanwalt ein Gutachten erhält, nach dem ein bestimmtes politisches Handeln auf Korruption schließen lässt, kommt dann einfach mal der Minister und bestellt so lange neue Gutachten, bis es keine Korruption mehr ist. Der Staatsanwalt ist ja schließlich Teil der Exekutive und muss deswegen den Anweisungen des Ministers Folge leisten, nicht wahr?

      Wie gehen Sie als mündige Bürgerin nun mit diesem Problem um?

      • Thomas Kirchhof sagt:

        Siewollen doch nicht etwa behaupten, diese Einflußnahme der Politik auf die Justiz sei nicht bereits gang und gäbe?

        Man müsste schon taub und blind sein, um die zahlreichen Einflußnahmen nicht zu bemerken – der Fall Mollath, die auf Anweisung abgebrochenen NSU-Ermittlungen, die angebliche “3.RAF-Generation” und viele andere Fälle lassen grüßen.

  4. alles nur satire sagt:

    Der Justizminister hat vollkommen richtig gehandelt. Ein GBA, der nur dann handelt, wenn es seinem Verständnis von Rechtsstaat und Schutz dieses Staates und seiner Institutionen entgegenkommt, muss aus dem Amt entfernt werden. Leider kann Herr Maas den Präsidenten des Verfassungsschutzes nicht ebenfalls entlassen, das kann nur der Bundesinnenminister und der wird es nicht tun. Was hier andauern passiert, ist das Menschen in hohen Ämtern mit einem völlig eigenen Verständnis von Recht und Gesetz, versuchen sich gegenseitig zu schützen und ihr Verständnis vom Schutz der Demokratie und des Rechtsstaates durchsetzen wollen. Daran ändert das eifrige und überaus eloquent vorgetragene Bemühen einiger Menschen auch nichts, indem sie auslegungsfähige Gesetze bemühen und in die Diskussion einbringen.

  5. Netter Artikel….nett manipulierend würde ich einfach mal sagen……

    Der Generalbundesanwalt ist politischer Beamter. Als weisungsgebundener politischer Beamter hat er mit den politischen Zielen der Bundesregierung übereinzustimmen, und kann jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Er gehört der Exekutive an und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).

    …..ist ein politischer Beamter……gehört der Exekutive an und nicht der Judikative……

    …ok

    …der ganze Artikel erübrigt sich damit…..immer schön in der Nähe der Wahrheit bleiben wäre besser…..was soll uns künstliche Aufregung bringen.?

    Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist jedoch, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist das jeweilige Landesjustizministerium zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwaltschaft_(Deutschland)

  6. Ute Plass sagt:

    Lesenswertes Interview mit dem Bundesrichter Dieter Deiseroth über das Vorgehen des Generalbundesanwalts und Whistleblowing:

    http://www.heise.de/tp/artikel/45/45661/1.html

    der dem Autor dieses Beitrages auch nochmal die Bedeutung und Aufgabe der
    Souveräne vor Augen führt:

    “Der Wille des Volkes kann sich in richtiger Weise nur bilden, wenn das Volk über Tatsachen unterrichtet wird, die für die Bildung seines Willens von Bedeutung sind.”

  7. Ich empfehle insbesondere “dragaoNordestino”, aber auch Frau Plass und “alles nur satire” eindringlich die Lektüre dieses Berichtes: http://www.tagesspiegel.de/politik/heiko-maas-und-der-fall-netzpolitik-org-staatsanwaltschaft-prueft-strafvereitelung-im-bundesjustizministerium/12149550.html

    Aber Sie können der Berliner Staatsanwaltschaft und dem Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte des BGH ja mal Ihren Wikipedia-Link zuschicken. Ich bin sicher, diese Laien der Jurisprudenz werden danach, eines Besseren belehrt, sofort schlagartig sämtliche Ermittlungen bzw. die Forderungen danach einstellen, wenn sie erst einmal sehen, dass das Ganze laut Ihrer Wikipedia-Interpretation alles gar kein Problem war.

    • Ute Plass sagt:

      @Florian Sander –
      Der Tagesspiegel-Artikel bestätigt doch, was wir hier diskutieren:
      Es ist einiges faul im Staate und wer, wo, wie und weshalb Einflussnahme und Kontrolle ausübt, gehört (ich wiederhole mich) von den SouveränInnen im offenen Diskurs, und nicht hinter verschlossenen Türen, mit entschieden.

      Es geht hier um mehr als um das Kleinklein des Rechthabenwollens.

      Solange wir als Bürgerinnen und Bürger von Entscheidungsprozessen, die uns alle betreffen, ausgeschlossen sind, solange können wir nicht von einer
      echten Demokratie ausgehen, auch wenn diese sich ‘rechtsstaatlich’ nennt.

      Mich verwundert daher Ihr geringschätziger Verweis auf die “Laien der Jurisprudenz”.

      Wenn sog. Rechtsstaatlichkeit nur noch von vermeintlichen Experten definiert wird, setzt das den sog. Rechtsstatt bereits außer Kraft.

      Eine lebendige, menschenfreundliche Demokratie sieht anders aus.

      • alles nur satire sagt:

        @ Ute Plaas
        sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen, aber so was von…

        Menschen wie Sie, ich und andere Foristen, die immer noch soziale, humanitäre und demokratische Grundprinzipien unablässig einfordern, wird durch die “Wissenden”, das sind all diejenigen, die am und durch das Sytem partizipieren (dazu gibt es noch den “Gläubigen”, also jene die nicht wissen und so durch das System ausgenutzt werden können) erklärt, das sei alles “alternativlos”.

        Untermauert werden die Ansichten und Rechtfertigungen durch spezielle Kenntnisse, die auf Hochschulen erworben wurden, die Absolventen wurden im Sinne des Kapitals erfolgreich angepasst und domestiziert.

        Aus dem Bereich der “Jurisprudenz” werden auslegungsfähige Gesetze bemüht (2 Juristen, 3 Meinungen), andere Bereiche wenden andere Facetten der “Herrschaftssprache” an.

        Lassen sie alle uns unser “Laientum” bewahren, es verstellt nicht den Blick auf die notwendigen sozialen und gesellschaftlichen Anliegen, für die wir einstehen, die wir als notwendig für eine funktionierende demokratische Gesellschaft ansehen.

        • Ute Plass sagt:

          Sehr treffend ihr Verweis auf ein ‘System der Wissenden und Gläubigen’. Zu dessen Manipulationsmechanismen hier ein aufklärender Beitrag:

          http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/150806_Mausfeld.pdf

          Thema dieses Vortrags sind Techniken, die dazu dienen, schwerwiegende Verletzungen moralischer Normen durch die herrschenden Eliten für die Bevölkerung moralisch und kognitiv unsichtbar zu machen.

          Bei all dem @alles nur satire, verlieren wir nicht unseren Humor :-)

  8. Andreas Säger sagt:

    Die Ermittlungen gegen netzpolitik.org und den Justizminister mögen ja formaljuristisch korrekt sein aber es handelte sich letztlich doch um ein politisches Verfahren gegen ein oppositionelles Netzwerk.
    Netzpolitik.org hat im Geheimdienst-Untersuchungsausschuß gewissenhaft und fleißig gearbeitet, Protokolle mitgeschrieben, veröffentlicht, kommentiert und diskutiert.
    Die geleakten Dokumente waren als “vertraulich” gestempelt und nicht etwa “Geheim”.
    Der Inhalt der Dokumente gibt detailliert Auskunft über die Planung betreffs eines neuen Programms zur Massenüberwachung, dessen Existenz nach außen immer abgestritten wurde (wg. Rechtsprechung und so, Sie wissen schon). In den Dokumenten selbst steht nichts konkretes über niemanden.

    Nun beantragte der Chef unseres Inlandsgeheimdienstes ein Verfahren wegen Landesverrats, was nach §100a der Strafprozessordnung genau die Schwelle überschreitet die Überschritten werden muss, um die Kommunikation der Betroffenen zu überwachen.
    Inlandsgeheimdienste überwachen nicht, um einen Sachverhalt juristisch zu klären. Inlandsgeheimdienste überwachen, um oppositionelle Gruppen zu zersetzen.

  9. Peter Bergmann sagt:

    Hallo Alle,

    Wer ist Heiko Maß? Eine Biersorte? Ein Bayer der zu allem bereit ist,

Einen Kommentar hinterlassen

Kommentar abschicken

le-bohemien